Barrierefreiheit im Web – Alle Details für das Barrierefreiheitsgesetz
Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsgesetz“, kurz BaFG, in Kraft, das Websites und Onlineshops zu barrierefreien Webseiten verpflichtet. Das österreichische Gesetz wird damit die sog. „European Accessibility Acts“ (EAA) umsetzen. Dabei handelt es sich um eine Richtlinie, die das Funktionieren des Binnenmarktes für barrierefreie Produkte und Dienstleistungen verbessern soll, und zwar in allen EU Mitgliedstaaten.
Du ärgerst dich wieder mal, dass die blassblaue Schrift auf dem beigen Hintergrund der Website zwar sehr ästhetisch aussieht, du sie aber bei bestem Willem kaum lesen kannst? Dann bist du nicht allein! Auch ich als stark kurzsichtige Kontaktlinsenträgerin zoome mich in viele der Website-Texte hinein … oder gebe am Abend bei schwachem Licht auf.
Wenn dann noch der Kontakt-Button, die Adresse oder die Telefonnummer nicht auf Anhieb zu finden sind, bin ich weg und buche/kaufe woanders. Wie geht es dann erst User:innen, die zum Beispiel auf einen Screenreader (das ist ein Programm, das Bildschirminhalte auf PC, Laptop oder Smartphone in Sprache oder Braille umwandelt, um User eine barrierefreie Online-Navigation zu ermöglichen) angewiesen sind oder Texte in einfacher Sprache benötigen?
Eine Website wird dann als barrierefrei bezeichnet, wenn auch Menschen mit Behinderung, also beispielsweise blinde oder gehörlose Menschen, sowie Menschen mit kognitiven Einschränkungen dein Angebot nutzen können. In der Praxis geht es darum, Bilder oder sogenannte „Call-to-Actions“ (das sind Aufforderungen, eine bestimmte Handlung auszuführen), so zu beschreiben, dass diese etwa ein blinder Mensch, der auf einen Screenreader angewiesen ist, richtig nutzen kann.
Auf das absolute Minimum heruntergebrochen, sollte Barrierefreiheit beinhalten, dass
Hand auf's Herz: Jeder, egal ob mit oder ohne Beeinträchtigung, würde sich die Umsetzung dieser Punkte wünschen, wenn er im WWW auf der Suche nach Produkten und/oder Dienstleistungen über so manchen „unverständlichen“ und schlecht navigierbaren Websites verzweifelt. Wie du das umsetzt, folgt gleich weiter unten.
Die Richtlinien:
Du musst dir folgende 4 Kriterien genauer ansehen:
Informationen und Elemente der Website sollen so präsentiert werden, dass sie von allen Nutzern wahrgenommen werden können. Dies umfasst Textalternativen, Untertitel, Videobeschreibungen sowie Anpassungen in der Reihenfolge von Inhalten, Größenänderungen und Farbkontraste.
Die Website muss vollständig per Tastatur navigierbar sein und alle Elemente bedienbar machen. Dazu gehört ausreichend Zeit für Eingaben, Vermeidung von Blitzen, klare Struktur und Reihenfolge von Überschriften sowie die Möglichkeit, Inhalte zu überspringen.
Die Informationen und die Bedienung der Website müssen einfach und klar verständlich sein. Dies umfasst gute Lesbarkeit, Eingabehilfen, Fehlererkennung und eine konsistente Navigation.
Um sicherzustellen, dass die Inhalte einer Website von verschiedenen Benutzeragenten, einschließlich assistiver Technologien wie Screenreadern, Braillezeilen und Vergrößerungssoftware, korrekt interpretiert werden können, sind folgende Schritte notwendig:
Das bedeutet, dass die HTML-Elemente entsprechend ihrer Bedeutung verwendet werden(z. B. <header> für Kopfzeilen, <nav> für Navigation, <main> für Hauptinhalte). Dies hilft Screenreadern und anderen Technologien, die Struktur und den Inhalt der Seite richtig zu interpretieren.
Alle Bilder sollten mit aussagekräftigen Alt-Texten (alt-Attribut) versehen sein, sodass Screenreader die Inhalte der Bilder für sehbehinderte Nutzer beschreiben können.
Für interaktive Elemente wie Buttons, Links oder Formulare, die möglicherweise nicht eindeutig beschriftet sind, können spezielle HTML-Attribute, sogenannte ARIA-Labels (Attribute Accessible Rich Internet Applications) verwendet werden, um zusätzliche Informationen bereitzustellen.
Die Navigation durch die Website muss für Tastaturnutzer vollständig möglich sein. Dies beinhaltet auch ein sinnvolles Fokusmanagement, damit alle interaktiven Elemente durch Tabulator-Tasten zugänglich sind.
Die Farbkontraste sollten ausreichend hoch sein, um die Lesbarkeit für Menschen mit Sehschwächen zu gewährleisten. Dies ist besonders wichtig für Texte, Schriftgröße, Schaltflächen und Links.
Die Website sollte auf verschiedenen Geräten und Bildschirmgrößen gut funktionieren, damit auch Nutzer von mobilen Geräten oder solchen mit Vergrößerungssoftware die Inhalte problemlos anzeigen lassen können.
Von der Barrierefreiheit profitieren alle User:innen, nicht nur Menschen mit Beeinträchtigungen. Auch für Dich und Dein Unternehmen ergeben sich dadurch nicht zu vernachlässigende Chancen: Denn wenn Deine Website uneingeschränkt zugänglich ist, öffnest Du Deine Produkte und Dienstleistungen einem viel größeren Personenkreis als bisher!
Absoluter Top-Joker ist aber, dass die Barrierefreiheit und die verbesserte User Experience direkte Auswirkungen auf die Platzierung Deiner Website in den Suchergebnissen von Google® haben. Auch Spracheingabe- und Ausgabegeräte wie z.B. Amazons® „Alexa“ lieben Barrierefreiheit!
Die „User Experience“, also die (angenehme) Erfahrung, die Deine Besucher – mit oder ohne Beeinträchtigung – machen, verbessert sich nachhaltig. Deine potenziellen Kund:innen verbleiben wesentlich länger auf Deiner Seite und die Chance, dass es zu einem Kaufabschluss kommt, steigt beträchtlich.
Last but noch least: Wenn Deine Website die Anforderungen der Barrierefreiheit erfüllt, signalisierst Du, dass Dir soziale Verantwortung am Herzen liegt, was wiederum das Image Deines Unternehmens stärkt!
Mit diesem Leitfaden planst du deine Website strategisch und vermeidest typische Stolperfallen. Spare Zeit, Geld und Energie – Schritt für Schritt zur Website, die funktioniert.
Nein, das neue Gesetz bedeutet nicht, dass nun alle Websites neu erstellt werden müssen, damit sie als barrierefreie Webseite gelten. Bereits bestehende Seiten müssen lediglich umgebaut werden. Die großen Content Management Systeme (CMS) wie etwas WordPress® oder Joomla® bieten dafür sogar Erweiterungen an, die in die bestehende Website integriert werden können. Baukastensysteme wie z.B. Wix, Jimdo oder Squarespace bringen zumindest Anleitungen, wie die Bedienbarkeit der auf diesen Systemen erstellten Seiten verbessert werden kann. Du findest unten die Links dazu!
Die Kosten für eine barrierefreie Website hängen von ihrer Komplexität und ihrem Umfang ab.
Über die österreichische Förderschiene KMU.digital Green, kannst du dir Beratungen fördern lassen und anschließend 30% des Gesamtpreises bei der Umsetzungsförderung beantragen.
Ich bin KMU.digital und KMU.digital Green zertifiziert und helfe dir von der Beantragung der Förderungen bis zur Umsetzung!
Schreib mir noch heute für ein unverbindliches Gespräch und ich berate dich, welche Förderungen für dein Web-Projekt passen!
Ich begleite auch Dich Schritt für Schritt auf Deinem individuellen Weg zu mehr Erfolg im Web. Damit ich Dir heute in allen Facetten des Grafik- und Webdesigns zur Seite stehen kann, war beruflich ein abwechslungsreicher Weg notwendig:
Ausgebildet als Musikerin, lange Zeit in der Musikforschung tätig, als Übersetzerin aus dem Griechischen unterwegs, als Coach und Energetikerin immer zur Stelle, wenn’s brennt, lebe ich meine Kreativität im Hier und Jetzt als Designerin analog und digital aus.
Ich freue mich darauf, Dich kennenzulernen und Deine Ideen Wirklichkeit werden zu lassen!
Inklusives Webdesign
Für Plattformen wie WordPress, Joomla o.ä. gibt es eine Reihe von Plugins, die bei der Barrierefreiheit unterstützen können, wie z. B. „WP Accessibility“ oder „Joomla Accessibility Plugin“. Diese Plugins helfen Dir dabei, viele der oben genannten Anforderungen automatisch zu erfüllen.
Wir bei Grafikwald können dich ebenfalls dabei unterstützen, Deine Website so zu gestalten, dass sie den Anforderungen an Barrierefreiheit entspricht. Dazu gehört die Implementierung der oben genannten Best Practices sowie die Auswahl und Integration geeigneter Plugins und Tools, um eine barrierefreie Nutzererfahrung sicherzustellen.
Website-Besitzer sollten rechtzeitig vor Juni 2025 überprüfen (lassen), ob ihr bestehendes System solch eine Erweiterung aufweist oder ob weitere, umfassendere Schritte unternommen werden müssen. All das braucht naturgemäß Vorlaufzeit!
Meine Empfehlung: Checke daher jetzt schon ob Deine Webseite barrierefrei ist und was Du adaptieren musst!
Wir, bei Grafikwald, helfen Dir gerne dabei. Lass uns bei einem kostenlosen Erstgespräch darüber sprechen, wie Du Deine Webseite gesetzeskonform anpasst!
Als ersten Schritt kannst du dir hier die gratis Checkliste für barriefreie Websites herunterladen!